Unüberbaute Gebiete sind in den rechtskräftigen Bauzonenplänen der Gemeinden oft mit einer Sondernutzungsplanungspflicht belegt. Damit ein solches Areal erschlossen und überbaut werden kann, muss ein Erschliessungs- oder Gestaltungsplan erstellt werden.
Dieses Planungsinstrument findet auch Anwendung im Rahmen von Verdichtungsstrategien im Siedlungsgebiet bei überbauten Arealen mit entsprechendem Entwicklungspotential.
Beispiele durchgeführter Gestaltungspläne:
- Gestaltungsplan Läubrig, Tegerfelden
- Gestaltungsplan Ochsen/Rössli, Villmergen
- Gestaltungsplan Goldwand, Ennetbaden
- Gestaltungsplan Mitteldorf, Schneisingen
- Gestaltungsplan Hauptstrasse, Reinach
- Gestaltungsplan Grossfeld, Wohlenschwil
- Gestaltungsplan LUWA-Areal, Muri
- Gestaltungsplan Stauseestrasse, Böttstein
- Gestaltungsplan Tschuepli, Beinwil a.S.
- Gestaltungsplan Mühligässli, Brugg
- Gestaltungsplan Zentrum, Merenschwand
- Gestaltungsplan Mattrüti, Fislisbach
- Gestaltungsplan Bänkliwiese, Oberrohrdorf
- Gestaltungsplan Rain, Seengen
- Gestaltungsplan Lindmühle, Birmenstorf
- Gestaltungsplan Brunnrain, Niederlenz