Unüberbaute Gebiete sind in den rechtskräftigen Bauzonenplänen der Gemeinden oft mit einer Sondernutzungsplanungspflicht belegt. Damit ein solches Areal erschlossen und überbaut werden kann, muss ein Erschliessungs- oder Gestaltungsplan erstellt werden.
Dieses Planungsinstrument findet auch Anwendung im Rahmen von Verdichtungsstrategien im Siedlungsgebiet bei überbauten Arealen mit entsprechendem Entwicklungspotential.

Beispiele durchgeführter Gestaltungspläne: