Zwischen 1984 und 2010 unterstützten wir das Amt für Raumplanung Kanton Thurgau bei der Erstellung und zwei nachfolgenden Revisionen des Kantonalen Richtplans.

Im Auftrag des Bundesamtes für Raumentwicklung haben wir 2002 den Sachplan Fruchtfolgeflächen FFF evaluiert und 2006 bei der Redaktion der Vollzugshilfe FFF mitgearbeitet. 2016/2017 durfte Claude Lüscher in der Expertengruppe "Sachplan Fruchtfolgeflächen" des Bundesrates mitwirken.

Im Auftrag des Kantons Obwalden haben wir 2014 einen Expertenbericht inkl. Empfehlungen erstellt zur Umsetzung der Nutzungsziffern aus der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB, Ziffer 8) ins Obwaldner Baugesetz. Den Kanton Schaffhausen haben wir im Jahr 2012 bei der Umsetzung der IVHB beraten.