Unüberbaute Gebiete sind in den rechtskräftigen Bauzonenplänen der Gemeinden oft mit einer Sondernutzungsplanungspflicht belegt. Damit ein solches Areal erschlossen und überbaut werden kann, muss ein Erschliessungs- oder Gestaltungsplan erstellt werden.
Dieses Planungsinstrument findet auch Anwendung im Rahmen von Verdichtungsstrategien im Siedlungsgebiet bei überbauten Arealen mit entsprechendem Entwicklungspotential.
Beispiele durchgeführter Gestaltungspläne:
- Aristau Gestaltungsplan Samiweg (für Ruch Architekten Bremgarten; 2023/2024)
- Fislisbach Gestaltungsplan Eichstrasse (mit Frei Architekten Aarau; 2018)
- Freienwil Gestaltungsplan Bücklihof (mit Stoos Architekten Brugg; 2017)
- Menziken Gestaltungsplan Herkules-Areal (mit Poletti Spuler Architekten Ennetbaden; 2020/2021)
- Merenschwand Gestaltungspläne Zentrum (2017) sowie Landi Freiamt und Weingarten (2018)
- Niederlenz Gestaltungsplan Brunnrain (mit Frei Architekten Aarau; 2019)
- Villmergen Gestaltungspläne Ochsen und Rössli (für Xaver Meyer Villmergen; 2018)
- Wohlenschwil Gestaltungsplan Grossfeld (für IGD Grüter Dagmarsellen; 2016)
Die nachfolgenden Gestaltungs- und Erschliessungspläne sind aktuell bei uns in Bearbeitung:
- Birmenstorf Gestaltungsplan Lindmühle
- Herznach-Ueken Gestaltungsplan Dorfeingang Nord
- Leimbach Gestaltungsplan Bahnhof Schild
- Mellingen Gestaltungsplan Terrassenweg
- Meisterschwanden Gestaltungsplan Tennwil
- Muhen Gestaltungspläne Tannacker und Waldeck
- Obersiggenthal Gestaltungspläne Au Rieden und Bolibuck
- Obersiggenthal Erschliessungsplan Tannenweg
- Reinach Gestaltungsplan Chilebreite / Friedstrasse
- Reinach Erschllessungsplan Sandgasse
- Spreitenbach Gestaltungsplan Grabäcker
- Stein Gestaltungsplan Breitenloh
- Villnachern Gestaltungsplan Annamatt
- Zofingen Gestaltungsplan Mühlematt